I. Allgemeines â Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (âAGBâ genannt) bilden einen festen Bestandteil eines jeden zwischen der BITO-Lagertechnik Bittmann AG (âBITOâ genannt) und einem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Die AGB gelten sowohl fĂŒr die Lieferung von Produkten als sinngemĂ€ss auch fĂŒr die Erbringung von Dienstleistungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrĂŒcklichen Widerspruch der BITO nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gehen denjenigen des Kunden vor und die BITO anerkennt keine anderen GeschĂ€ftsbedingungen als ihre eigenen.
- Diese AGB gelten fĂŒr den gesamten gegenwĂ€rtigen und kĂŒnftigen GeschĂ€ftsverkehr zwischen der BITO und dem Kunden, auch soweit im Rahmen einer bestehenden GeschĂ€ftsverbindung bei einem einzelnen GeschĂ€ft nicht mehr ausdrĂŒcklich auf diese AGB verwiesen wird. Vorbehalten bleiben abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen der BITO und dem Kunden.
- Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gĂŒltigen Fassung. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB werden unter www.bito.ch publiziert. ZusĂ€tzlich kann auf Wunsch eine gedruckte Version bei der BITO bezogen werden.
II. Vertragsschluss
- Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
BITO-Lagertechnik Bittmann AG
Industriestrasse 11
6343 Rotkreuz
CHE-103.572.316 - RĂŒckfragen können ĂŒber das Kontaktformular auf der Internetseite (www.bito.ch), per Mail (), ĂŒber die Telefonnummer 041 790 20 64 oder brieflich an die Postadresse der BITO gestellt werden.
- Der Online-Shop auf www.bito.ch steht nur Kunden zur VerfĂŒgung, welche ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder ihre Lieferadresse in der Schweiz oder im FĂŒrstentum Liechtenstein haben.
III. Kundenkonto
- VolljĂ€hrige Kunden und Unternehmen können sich auf der Internetseite mit dem Eintrag eines Passwortes registrieren und ein dauerhaftes Kundenkonto anlegen. Der Kunde versichert, dass die von ihm eingegebenen Daten vollstĂ€ndig und richtig sind. Im Kundenkonto kann der Kunde nach Eingabe des Passwortes seine gespeicherten Daten einsehen. Die Kundendaten und die Bestelldaten werden gespeichert. Bei kĂŒnftigen Bestellungen werden nach dem Einloggen diese Daten vorgeschlagen. Der Kunde kann diese bestĂ€tigen oder Ă€ndern. Eine allfĂ€llige Auflösung und Löschung des Kundenkontos kann per Mail () verlangt werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort vor Dritten geheim zu halten und dieses umgehend zu Àndern, sobald er annehmen muss, dass ein Dritter Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat.
- Die BITO behĂ€lt sich das Recht vor, Kundendaten jederzeit und ohne Angabe von GrĂŒnden zu löschen oder einen Benutzernamen und das Passwort zu sperren.
- Der Kunde, der kein Kundenkonto wĂŒnscht, setzt den Bestellprozess ohne Registrierung (als Gast bestellen) fort. Die Kundendaten und die Bestelldaten werden bei diesem Vorgang gespeichert (vgl. Ziff. 3.1. vorstehend).
IV. Angebot und Angebotsunterlagen
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop und auf der Internetseite sowie in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung bzw. zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes durch den Kunden dar. Die Angebote der BITO sind unverbindlich. Alle Angebote gelten solange der Vorrat reicht und sie sind freibleibend, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist.
- Die Produkte werden wie angegeben verkauft und geliefert, wobei sich die BITO geringfĂŒgige Abweichungen, technische Weiterentwicklungen und eine Ănderung der Verpackung vorbehĂ€lt. Die Produktedarstellungen im Online-Shop und auf der Internetseite sowie in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen sind nur als Beschaffenheitsangaben zu sehen. Technische sowie sonstige Ănderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des fĂŒr den Kunden Zumutbaren vorbehalten. Insbesondere bleiben auch Druckfehler, ModellĂ€nderungen, Farb- und Strukturabweichungen in der Produktbeschreibung vorbehalten. Etwaige irrtumsbedingte Fehler auf der Internetseite sowie in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dĂŒrfen von der BITO berichtigt werden, ohne dass die BITO fĂŒr SchĂ€den aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.
V. Vertragsschluss
- Durch Anklicken des Buttons ,,Jetzt kaufenâ (âZahlungspflichtig bestellenâ) im abschliessenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung von den im Warenkorb enthaltenen Produkten ab. Mit dem Anklicken des Buttons ,,Jetzt kaufenâ (âZahlungspflichtig bestellenâ) bestĂ€tigt der Kunde, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.
- Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die BITO nach Erhalt der Bestellung des Kunden eine schriftliche AuftragsbestÀtigung per E-Mail, Post oder Fax versendet hat oder die Lieferung an den Kunden abgesendet hat. Der Vertragsinhalt bestimmt sich ausschliesslich nach dem Text der AuftragsbestÀtigung, dem Inhalt der Lieferung und diesen AGB.
- NachtrĂ€gliche Ănderungen und ErgĂ€nzungen des Vertrages bzw. der Bestellung bedĂŒrfen zu ihrer GĂŒltigkeit der schriftlichen BestĂ€tigung der BITO (per Brief, E-Mail oder Fax).
- Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der VerfĂŒgbarkeit der bestellten Artikel und Produkte bei der BITO bzw. deren Lieferanten oder Hersteller.
- Die BITO behĂ€lt sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen der BITO-Gruppe zu ĂŒbertragen. Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der BITO auf Dritte ĂŒbertragen.
VI. Widerruf / RĂŒcktritt vom Vertrag
- Eine Annullierung der Bestellung ist ausschliesslich schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) mit Angabe der Bestellnummer bis achtundvierzig Stunden nach der Bestellung möglich. Wird die Bestellung spĂ€ter annulliert, hat die BITO das Recht, eine BearbeitungsgebĂŒhr von CHF 100.00 sowie allfĂ€llige unnĂŒtz gewordene Aufwendungen bis zu maximal 100% des Liefer- und Montagepreises in Rechnung zu stellen.
- UnabhĂ€ngig von ihren sonstigen Rechten ist die BITO berechtigt, vom Vertrag zurĂŒckzutreten:
- wenn die BITO von einem ihrer Lieferanten nicht (mehr) mit den bestellten Produkten beliefert wird;
- wenn die AusfĂŒhrung der Lieferung bzw. der Beginn oder die WeiterfĂŒhrung der Leistung aus GrĂŒnden, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
- wenn Bedenken hinsichtlich der ZahlungsfÀhigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren der BITO weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt; oder
- wenn die VerlĂ€ngerung der Lieferzeit wegen der in den Ziffern 8 nachstehend angefĂŒhrten UmstĂ€nde insgesamt mehr als die HĂ€lfte der ursprĂŒnglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch einen Monat, betrĂ€gt.
- Die BITO kann aus den vorerwĂ€hnten GrĂŒnden den RĂŒcktritt auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung erklĂ€ren.
VII. Preise und Versandkosten
- Kaufpreis ist der in der AuftragsbestĂ€tigung genannte Preis. Sofern in der AuftragsbestĂ€tigung kein Preis genannt ist, gilt der in den aktuellen Preislisten der BITO aufgefĂŒhrte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gĂŒltig ist.
- Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich zuzĂŒglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST). Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer somit nicht, sondern die Mehrwertsteuer ist zusĂ€tzlich zu den angegebenen Preisen geschuldet. Die Kosten fĂŒr den Aufbau und die Montage sind nicht im Preis inbegriffen, womit solche Kosten zu Lasten des Kunden gehen.
- FĂŒr jede Bestellung innerhalb der Schweiz und des FĂŒrstentums Liechtenstein erhebt BITO eine Bearbeitungs- und Frachtkostenpauschale in Höhe von CHF 20.00. Ab einem Bestellwert von CHF 250.00 liefert BITO Frei Haus innerhalb der Schweiz und des FĂŒrstentums Liechtenstein.
- Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung GebĂŒhren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben erhoben werden, trĂ€gt diese der Kunde. Ebenso hat der Kunde sĂ€mtliche Nebenkosten wie bspw. Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen zu bezahlen.
- Bei Erhöhung von Steuern und Abgaben sowie bei Schwankungen der Rohstoffpreise, Kursschwankungen und dergleichen behĂ€lt sich die BITO PreisĂ€nderungen vor. Ebenfalls behĂ€lt sich die BITO eine Preisanpassung vor, wenn die Lieferfrist nachtrĂ€glich aus einem der in den Ziffern 8 nachstehend genannten GrĂŒnde verlĂ€ngert wird. Aufwendungen, die aufgrund von Ănderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Kunden nach der AuftragsbestĂ€tigung der BITO erfolgen und/oder die durch die ErfĂŒllung nachtrĂ€glicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, können ebenfalls zusĂ€tzlich zum Kaufpreis in Rechnung gestellt werden.
VIII. Lieferung und Lieferzeit
- Die Liefer- bzw. Leistungszeit (nachfolgend âLieferzeitâ genannt) ergibt sich aus den jeweiligen Vereinbarungen zwischen der BITO und dem Kunden. Die Einhaltung der Lieferzeit durch die BITO setzt voraus, dass alle kaufmĂ€nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklĂ€rt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfĂŒllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlĂ€ngert sich die Lieferzeit angemessen.
- Die BITO legt grossen Wert darauf, die VerfĂŒgbarkeitsangaben sowie die Liefertermine sorgfĂ€ltig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Die in den AuftragsbestĂ€tigungen der BITO genannten Liefertermine sind Richttermine. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb unverbindlich und ohne GewĂ€hr und können sich jederzeit und ohne AnkĂŒndigung Ă€ndern.
- Die BITO ist nicht verpflichtet, sĂ€mtliche auf der Internetseite sowie in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen aufgefĂŒhrten Produkte an Lager zu halten. Zudem kann es aufgrund von Produktions- und LieferengpĂ€ssen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten zu Lieferverzögerungen kommen. Die Nichteinhaltung der Liefertermine gibt dem Kunden kein Recht auf RĂŒcktritt vom Vertrag. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, hoheitliche Massnahmen, ArbeitskĂ€mpfe oder sonstige Ereignisse, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen, zurĂŒckzufĂŒhren, so verlĂ€ngert sich die Lieferzeit angemessen. Zu Ereignissen höherer Gewalt gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Unmöglichkeit der Beschaffung der Rohstoffe sowie AusbrĂŒche von Epidemien oder Pandemien, Cyberangriffe, die hoheitliche Massnahmen und/oder besondere Sicherheitsmassnahmen erforderlich machen. Diese Regelung gilt auch, falls entsprechende Ereignisse bei unseren Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten.
- Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrĂ€tig sein, ist BITO auch zu Teillieferungen auf eigene Kosten berechtigt, soweit dies fĂŒr den Kunden zumutbar ist. Bei endgĂŒltiger NichtverfĂŒgbarkeit der bestellten Artikel werden allfĂ€llige im Voraus geleistete Zahlungen zurĂŒckerstattet.
- Die Lieferung erfolgt ausschliesslich nur an Lieferadressen in der Schweiz und FĂŒrstentum Liechtenstein. Die Lieferung erfolgt direkt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse und Kontaktperson.
IX. Verpackung
Die Verpackung erfolgt produkt- und auftragsbezogen nach Ermessen der BITO. Euro-Paletten und Paletten-Rahmen mĂŒssen bei Anlieferung beim Kunden getauscht werden. Falls der Eintausch nicht möglich ist, sind die Paletten-Rahmen- und/oder Euro-Paletten binnen zwei Wochen an die BITO-Lagertechnik Bittmann AG, Industriestrasse 11, 6343 Rotkreuz, zu retournieren. Erfolgt die Retournierung der Paletten-Rahmen - und/oder Euro-Paletten nicht rechtzeitig, ist die BITO berechtigt, den Neuwert der Paletten in Rechnung zu stellen.
X. Ăbergang von Nutzen und Gefahr
- Der Nutzen und die Gefahr fĂŒr die Kaufsache gehen unabhĂ€ngig von der Art der Lieferung mit dem Versand/Transport ab Rampe âWerk Deutschlandâ oder âLager Rotkreuzâ auf den Kunden ĂŒber. Der Transport/Versand ab Rampe âWerk Deutschlandâ oder âLager Rotkreuzâ gilt als Lieferzeitpunkt. FĂŒr TransportschĂ€den ĂŒbernimmt die BITO keinerlei Haftung. Eine allfĂ€llige Transportversicherung ist Sache des Kunden.
- Verzögert sich der Versand aufgrund von UmstĂ€nden, die der Kunde zu vertreten hat, so gehen Nutzen und Gefahr mit der Versandbereitschaft auf den Kunden ĂŒber. Verluste und BeschĂ€digungen wĂ€hrend des Transportes gehen zu Lasten des Kunden. Werden die Produkte auf Weisung des Kunden vorerst bei der BITO, dem Lieferanten oder einem Spediteur eingelagert, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Tag der Einlagerung auf den Kunden ĂŒber.
XI. PrĂŒfpflicht des Kunden und Reklamationen
- Der Kunde hat die gelieferten Produkte unmittelbar nach Empfang auf Ă€usserlich erkennbare MĂ€ngel, die Richtigkeit und die VollstĂ€ndigkeit zu ĂŒberprĂŒfen. Falschlieferungen und unvollstĂ€ndige Lieferungen sowie TransportschĂ€den und MĂ€ngel, die bei sofortiger ordnungsgemĂ€sser PrĂŒfung erkennbar sind, mĂŒssen innerhalb von fĂŒnf Arbeitstagen seit Lieferung schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) bei der BITO unter Zustellung des Lieferscheindoppels gemeldet werden. MĂ€ngelrĂŒgen heben die Zahlungspflicht nicht auf.
- Ein mangelhaftes Produkt darf der Kunde nicht in Betrieb nehmen. Er hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren sowie nach erfolgter MĂ€ngelrĂŒge die Instruktionen der BITO abzuwarten.
- MĂ€ngel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, mĂŒssen innerhalb von fĂŒnf Arbeitstagen nach ihrer Feststellung und spĂ€testens aber innerhalb von zwölf Monaten seit der Lieferung der BITO gemeldet werden. Nach Ablauf dieser RĂŒgefristen ist jede Haftung durch die BITO ausgeschlossen.
XII. Umtausch und WarenrĂŒckgabe
- Voraussetzung fĂŒr einen Umtausch bzw. eine WarenrĂŒckgabe ist,
- dass der Kunde die Produkte auf sein Risiko zurĂŒcksendet, und
- dass die Produkte bei deren Ankunft bei der BITO in einwandfreiem Zustand sind. Bei Sonderanfertigungen und Handelswaren ist ein Umtausch bzw. eine WarenrĂŒckgabe ausgeschlossen.
- Stimmt die BITO einem Umtauschverlangen bzw. einer WarenrĂŒckgabe des Kunden zu, ohne dass die BITO dazu rechtlich verpflichtet ist, trĂ€gt der Kunde die daraus entstehenden Kosten.
- FĂŒr vereinbarte WarenrĂŒcknahmen erteilt die BITO eine Gutschrift unter Einbehalt einer BearbeitungsgebĂŒhr in der Höhe von 15% (fĂŒnfzehn Prozent) des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch in der Höhe von CHF 50.00. Diese Gutschrift kann mit Kaufpreisforderungen fĂŒr spĂ€tere EinkĂ€ufe bzw. AuftrĂ€ge verrechnet werden. Die Erstattung in bar oder in anderer Form ist ausgeschlossen.
XIII. Aufbau und Montage
- Aus logistischen GrĂŒnden kann eine Anlieferung der Produkte in Einzelteile zerlegt erfolgen. Eine Montageanleitung wird â mit Ausnahme von sehr einfachen FĂ€llen â der Lieferung beigefĂŒgt. ZusĂ€tzlichen können die Montageanleitungen auch separat bei BITO bestellt werden.
- Der Kunde hat den Aufbau bzw. die Montage â sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist â selbst auf eigene Rechnung und Gefahr vorzunehmen. Aufbau bzw. Montage sind im Preis nicht inbegriffen. Beim Aufbau und der Montage hat sich der Kunden strikte an die Montageanleitungen der BITO zu halten.
- Montagen können durch die BITO vermittelt werden, wobei die entsprechenden Kosten durch den Kunden zu tragen sind. Sofern die Montage durch die BITO erfolgt, sind zusÀtzlich zu den vorliegenden AGB die separaten Montagebedingungen der BITO massgeblich.
XIV. Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes zwischen der BITO und dem Kunden vereinbart ist, sind die Rechnungen der BITO innerhalb von dreissig Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fÀllig.
- Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fĂ€llig. Dies gilt auch fĂŒr RechnungsbetrĂ€ge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen ĂŒber die ursprĂŒngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhĂ€ngig von den fĂŒr die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Die BITO behĂ€lt sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Ab einem Netto-Auftragswert in der Höhe von mindestens CHF 25â000.00 verlangt die BITO vom Kunden regelmĂ€ssig angemessene Vorauszahlungen und/oder Abschlagszahlungen entsprechend den bereits erbrachten Teilleistungen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen GewĂ€hrleistungsansprĂŒchen oder sonstiger GegenansprĂŒche Zahlungen zurĂŒckzuhalten oder solche mit seinen Zahlungspflichten zu verrechnen. Der Kunde kann somit der BITO nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger ErfĂŒllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist von dreissig Tagen ab Rechnungsstellung wird die Forderung ohne weiteres Mahnungsschreiben zur Zahlung fĂ€llig. Ab FĂ€lligkeit werden Verzugszinsen von 5 % (fĂŒnf Prozent) in Rechnung gestellt. GerĂ€t der Kunde in Zahlungsverzug, behĂ€lt sich die BITO das Recht vor, zukĂŒnftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder gegen Barzahlung zu erbringen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behĂ€lt sich die BITO vor, die GeschĂ€ftsbeziehungen abzubrechen.
XV. Eigentumsvorbehalt
- Die BITO behÀlt sich das Eigentum an den gelieferten Produkten vor, bis der Kunde den Kaufpreis vollstÀndig bezahlt hat. Die BITO ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung durch den Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz oder Wohnsitz des Kunden auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Eintragung verpflichtet. Sofern am Sitz oder Wohnsitz des Kunden ein Eigentumsvorbehalt nicht möglich ist, ist die BITO befugt, alle anderen möglichen und vergleichbaren Rechte geltend zu machen.
- Der Kunde ist ohne ausdrĂŒckliches EinverstĂ€ndnis der BITO nicht berechtigt, die Produkte vor der vollstĂ€ndigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte weiterzugeben. Vor EigentumsĂŒbergang ist auch eine VerpfĂ€ndung, SicherungsĂŒbereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrĂŒckliche Einwilligung der BITO nicht zulĂ€ssig.
- FĂŒr den Fall, dass das Eigentum trotz Eigentumsvorbehalt aufgrund einer WeiterverĂ€usserung durch den Kunden auf einen Dritten ĂŒbergegangen sein sollte, tritt der Kunde hiermit der BITO zur Sicherung der Kaufpreisforderung seine dem Dritten gegenĂŒber bestehende Forderung aus einer WeiterverĂ€usserung der Eigentumsvorbehaltsprodukte ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen BĂŒchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Kunde der BITO die abgetretene Forderung sowie deren Schuldner bekannt zu geben und alle fĂŒr seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur VerfĂŒgung zu stellen. Ebenso hat der Kunde dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen.
Bei PfĂ€ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der BITO hinzuweisen und diese unverzĂŒglich zu verstĂ€ndigen.
XVI. GewÀhrleistung und Haftung
- Der Kunde ist verpflichtet, die bei der BITO erhĂ€ltlichen Montageanleitungen und Betriebsanweisungen bei der Montage und BenĂŒtzung der Produkte strikte zu befolgen. Werden die Montageanleitungen und Betriebsanweisungen nicht eingehalten, entfĂ€llt jegliche Haftung der BITO.
- Die Haftung der BITO ist auf FĂ€lle der groben FahrlĂ€ssigkeit und der rechtswidrigen Absicht beschrĂ€nkt. DarĂŒber hinaus wird jede weitere Haftung fĂŒr direkte und indirekte SchĂ€den wegbedungen. Damit ist namentlich jegliche Haftung der BITO fĂŒr SchĂ€den, die nicht an den Produkten selbst entstanden sind (wie z.B. MangelfolgeschĂ€den), fĂŒr entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder fĂŒr sonstige VermögensschĂ€den des Kunden vollumfĂ€nglich ausgeschlossen.
- Die BITO garantiert, dass die bestellten Produkte in einwandfreiem Zustand geliefert werden. Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter AusfĂŒhrung schadhaft oder unbrauchbar werden, repariert respektive ersetzt die BITO auf eigene Kosten innert angemessener Frist. Von der Garantie ausgeschlossen sind SchĂ€den infolge natĂŒrlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Montageanleitungen, ĂŒbermĂ€ssiger Belastung, chemischer oder elektrolytischer EinflĂŒsse sowie infolge aller weiteren GrĂŒnde, die die BITO nicht zu vertreten hat. Der Garantieanspruch erlischt bei Weiterverarbeitung oder Ănderung des Produkts durch den Kunden. Die Garantiezeit betrĂ€gt vierundzwanzig Monate ab Lieferung. FĂŒr ersetzte Teile beginnt die Garantie neu zu laufen.
- MĂ€ngel, die auf unsachgemĂ€sse Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurĂŒckzufĂŒhren sind sowie MĂ€ngel, die wĂ€hrend des Transports ab Rampe âWerk Deutschlandâ oder âLager Rotkreuzâ entstanden sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. HandelsĂŒblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der OberflĂ€chenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen sowie geringfĂŒgige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die FunktionstĂŒchtigkeit nicht wesentlich beeintrĂ€chtigen. Die GewĂ€hrleistung der BITO entfĂ€llt auch, wenn die Belastungsangaben fĂŒr die einzelnen Komponenten durch den Kunden nicht eingehalten werden, die Produkte nicht gemĂ€ss den Montageanleitungen der BITO aufgebaut werden und an den Produkten der BITO Fehler festgestellt werden, welche durch unsachgemĂ€ssen Gebrauch, schlechte Behandlung, VernachlĂ€ssigung oder Korrosion verursacht wurden. Die GewĂ€hrleistungen entfĂ€llt ebenfalls bei vermeintlichen SchĂ€den, die durch blosse Alterung hervorgerufen wurden, wie z.B. das natĂŒrliche Verblassen lackierter OberflĂ€chen, das Verwinden von Holzplatten etc. Die BITO ĂŒbernimmt generell keine GewĂ€hr, wenn Reparaturen durch den Kunden selbst oder von Drittpersonen vorgenommen wurden.
- Bei Vorhandensein von MÀngeln ist die BITO berechtigt, nach ihrer Wahl die mangelhaften Produkte auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren oder eine Preisreduktion zu gewÀhren.
XVII. Geistiges Eigentum an technischen Unterlagen und sonstigen Dokumenten
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Offerten, KostenvoranschlĂ€gen und anderen Angebots- und sonstigen Unterlagen behĂ€lt sich die BITO sĂ€mtliche Eigentumsrechte vor. Dies gilt gleichermassen auch fĂŒr Urheberrechte, soweit die vorerwĂ€hnten Unterlagen urheberrechtsfĂ€hig sind. Dritten dĂŒrfen sie nicht zugĂ€nglich gemacht werden, es sei denn, die BITO hat ausdrĂŒcklich schriftlich zugestimmt.
- Falls die BITO nach Mustern, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen oder Vorgaben des Kunden zu liefern hat, ĂŒbernimmt der Kunde die Haftung dafĂŒr, dass die BITO keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, die BITO von sĂ€mtlichen AnsprĂŒchen Dritter wegen einer diesbezĂŒglich möglichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte freizustellen (einschliesslich etwaiger entstehender Anwalts- und Prozesskosten).
XVIII. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden durch die BITO ausschliesslich gemĂ€ss den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes ĂŒber den Datenschutz (DSG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
- BITO weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten (namentlich Name/Firma, Beruf, Firmen- bzw. UID-Nummer, Ansprechperson, GeschĂ€ftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) zur ErfĂŒllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden sowie zu Marketingzwecken (bspw. zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern) verwendet werden können. Die zur LeistungserfĂŒllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (bspw. Spediteuren oder Logistikpartnern) oder an sonstige Dritte weitergegeben werden. Die Daten können zusĂ€tzlich zur AbklĂ€rung der BonitĂ€t und BetrugsprĂ€vention an Drittunternehmen im In- und Ausland weitergeleitet werden. Der Kunde erklĂ€rt sich hiermit ausdrĂŒcklich einverstanden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) widerrufen werden.
XIX. Schlussbestimmungen
- AbĂ€nderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) sowie deren Aufhebung bedĂŒrfen zu ihrer RechtsgĂŒltigkeit der ausdrĂŒcklichen und schriftlichen Zustimmung durch die BITO.
- SĂ€mtliche Rechtsbeziehungen zwischen der BITO und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes ĂŒber das internationale Privatrecht sowie unter Ausschluss des Ăbereinkommens der Vereinten Nationen ĂŒber VertrĂ€ge ĂŒber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).
- FĂŒr den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) sowie allfĂ€llige weitere vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, gilt, dass hierdurch die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen nicht berĂŒhrt wird. Vielmehr ist die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, deren Regelungsinhalt dem der unwirksam gewordenen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- ErfĂŒllungsort fĂŒr Lieferungen, Zahlungen und sĂ€mtliche Verpflichtungen ist der Sitz der BITO-Lagertechnik Bittmann AG, in Risch ZG, Schweiz.
- Gerichtsstand ist der Sitz der BITO-Lagertechnik Bittmann AG in Risch ZG, Schweiz. Nach Wahl der BITO kann diese auch am Sitz oder Wohnsitz des Kunden oder an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand klagen.
BITO-Lagertechnik Bittmann AG, 24.04.2023