Sichere und ordnungsgemäße Lagerung von Batterien, Akkus und neuen Energieträgern
Sie gelten als Gefahrgut und unterliegen bei der Lagerung und dem Transport strengen gesetzlichen Vorgaben
- Die Einsatzbereiche von Batterien und Akkus nehmen beständig zu.
- Abstimmung der Brandschutzmaßnahmen auf den jeweiligen Batterietypen
- Auslegung und Umsetzung nach VdS 3103/FM global und VdS CEA 4001