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Sicherer Transport von Gefahrgut

Gefahrgut sicher zu transportieren erfordert klare Prozesse: Mit korrekter Klassifizierung, UN-geprüften Verpackungen und eindeutiger Kennzeichnung erfüllen Sie ADR-Vorgaben und schützen Mensch, Umwelt und Unternehmen.

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Klassifizierung und Dokumentation

Ein rechtskonformer Gefahrguttransport gemäß ADR-Richtlinien beginnt mit der korrekten Klassifizierung Ihrer Stoffe in eine der neun UN-Gefahrgutklassen. Jede Klasse – von Explosivstoffen über entzündbare Flüssigkeiten bis hin zu ätzenden Stoffen – ist mit einer eindeutigen UN-Nummer und speziellen Gefahrgutkennzeichnungen verbunden. Nur vollständige Beförderungspapiere, ADR-Bescheinigungen und Unfallmerkblätter sorgen für Transparenz gegenüber Behörden und Transportdienstleistern.

Verpackung und Ladehilfsmittel

Für den sicheren Gefahrgutversand sind ausschließlich UN-geprüfte Verpackungen für den sicheren Gefahrgutversand zugelassen. Jede Verpackung trägt ein UN-Prüfzeichen, das Material, Verpackungsart und Gefahrengruppe ausweist.

UN-geprüfte Verpackungen

Kunststoff-, Stahl- oder Glasbehälter durchlaufen Fall-, Druck- und Dichtigkeitsprüfungen. Nur solche mit gültigem Stempel gewährleisten Dichtheit und Stabilität bei Transport und Umladevorgängen. Verpackungen mit abgelaufenem UN-Zertifikat dürfen nicht verwendet werden. Die Gültigkeit beträgt in der Regel 5 Jahre, bei Kunststoffverpackungen oft nur 2 Jahre, abhängig vom Medium und Herstellerangaben.

Staplergeeignete Ladehilfsmittel

Spezielle Paletten und Rollbehälter müssen sowohl die Lastverteilung als auch das Be- und Entladen per Gabelstapler sicher abfedern. Robuste Transportgestelle verhindern Verrutschen und schützen die Verpackung vor Beschädigung.

Kennzeichnung und Ladungssicherung

Die Kennzeichnungspflichten beim Transport von Gefahrstoffen sind in ADR Kapitel 5.2 detailliert beschrieben. Klare Gefahrzettel, orangefarbene Warntafeln und UN-Nummern auf jedem Versandstück sind Pflicht.

Gefahrzettel und UN-Nummern

Jeder Versandkarton und jede Palette muss mit dem passenden Gefahrzettel (z. B. Flamme für Klasse 3) sowie der zugehörigen UN-Nummer deutlich sichtbar gekennzeichnet sein.

ADR-Warntafeln

An Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs zeigen orange Umrandungen und Nummern die geladene Gefahrgutklasse an. Tunnelbeschränkungscodes (z. B. D/E) gemäß ADR Kapitel 1.9.5 regeln, welche Gefahrgüter bestimmte Tunnel durchfahren dürfen.

Rutschhemmende Unterlagen

Spezielle Matten zwischen Ladefläche und Verpackung minimieren Verrutschen und Abreiben empfindlicher Oberflächen.

Verzurrung und Kantenschutz

Zurrgurte mit Ratschen sichern die Ladung gegen Verrutschen und Kippen. Kantenschoner schützen Gurte und Verpackungskanten vor Beschädigung.

Leitfaden: Sicherer Transport von Gefahrgut

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Schulung und Unterweisung

Kontinuierliche Schulung und Unterweisung für Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur ausgebildete Mitarbeiter verstehen ihre Aufgaben im Rahmen eines ADR-konformen Transports.

Inhalte und Frequenz der Unterweisungen

Wiederholungsschulungen sind bei Änderungen der Tätigkeiten oder Vorschriften durchzuführen – empfohlen wird jedoch eine Auffrischung spätestens alle zwei Jahre.

Notfallmanagement und Störfallpläne

Ein wirksames Notfallmanagement und Störfallpläne für Gefahrguttransporte minimieren Risiken bei Unfällen und Leckagen. Erstellen Sie für jede Klasse individuelle Gefahrenabwehrpläne. Ab bestimmten Mengen gelten zusätzlich nationale Anforderungen gemäß Störfallverordnung (12. BImSchV).

Ausrüstung und Alarmabläufe

Feuerlöscher (ABC-Pulver), Bindemittel-Sets, Schutzkleidung und Warndreiecke gehören zur Grundausstattung. Klare Alarmketten und Kontaktlisten garantieren schnelles Eingreifen.