Schadensvermeidung durch Regalinspektionen

DIN EN 15635 unterscheidet zwischen einer Expertenprüfung von Regalen im Turnus von mindestens zwölf Monaten und einer Sichtprüfung im wöchentlichen bzw. einem risikoabhängigem Zeitintervall.

Das Herzstück eines Lagers ist ein gut abgestimmtes Lagersystem. Dazu gehören alle technischen Anlagen und Einrichtungen in einem Lager und alle Mittel, die zur Organisation des Lagers notwendig sind. Neben den Mitarbeitern, dem Kommissioniersystem, Gabelstaplern und Behältern sind das vor allem die Regalsysteme sowie Regalbediengeräte bzw. Shuttles, die ein gut funktionierendes System ausmachen. Das Regalsystem wiederum ist eine bedeutende Komponente im Gesamtsystem, die kontinuierlich in einem erstklassigen Zustand gehalten werden muss. Dazu dienen Regalinspektionen in regelmäßigen Abständen. 

Regalprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben

Der Gesetzgeber schreibt für bestimmte Regale ein Prüfpflicht vor. Die Regalinspektion (1) muss durch eine befähigte Person mindestens alle zwölf Monate durchgeführt werden. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in verschiedenen Normen, Verordnungen und Informationsschriften. Dies sind die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung), DGUV Information 208-043 (Sicherheit von Regalen, 2), die DGUV-Regel 108-007 (früher BGR 234, Lagereinrichtungen und -geräte), die TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) und die DIN EN 15635 zur Regalprüfung (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl / Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen, 3).

Warum Regalprüfungen so wichtig sind

Neben den gesetzlichen Vorschriften existieren viele andere Gründe, warum eine Regalinspektion durchgeführt werden sollte. Einer der Gründe ist die Erhaltung des Servicegrades (4). Darunter versteht man den Grad der Lieferbereitschaft bzw. -fähigkeit eines Unternehmens. Der Servicegrad ist eine Kennzahl, die die Wahrscheinlichkeit angibt, dass ausreichend Bestände vorhanden sind, um die Nachfrage zu decken. Einwandfreie und funktionierende Regale bzw. Regalsysteme sind notwendig, um die kontinuierliche Lieferfähigkeit eines Unternehmens zu gewährleisten. Oder anders gesagt, wenn Regale durch Schäden oder Unfälle ausfallen, steht die Lieferfähigkeit des Unternehmens auf dem Spiel. Häufige Schäden an Regalen sind z. B. Anfahrschäden durch Flurförderzeuge im Bereich der Stützen und Traversen. 

Natürlich steht nicht nur die Lieferfähigkeit auf dem Spiel, sondern tatsächlich auch das Leben der Mitarbeiter. Durch Anfahrschäden können Regale einstürzen und Mitarbeiter schwerstens verletzen und gar töten. Für ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, scheibt der Gesetzgeber daher einen Regal- bzw. Anfahrschutz im Bereich der Stützen vor (5). 

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Merkblatt: Regalprüfung nach DIN EN 15635

Unsere Übersicht „Regalprüfung nach DIN EN 15635“ erklärt detailliert, worauf Sie bei der Regalinspektion achten müssen.

Welche Regale müssen einer Prüfung unterzogen werden?

Gemäß DGUV 208-043 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber „Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen." Regale gelten sowohl als Arbeitsmittel als auch als Einrichtung im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Für ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, besteht eine hohe Gefahr der Beschädigung durch Flurförderzeuge. Daher müssen Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahr- und Durchfahrtregale, Durchlaufregale, Mehrgeschossanlagen und Archivregale sowie manuell verfahrbare Regale regelmäßig einer Regalprüfung nach DIN EN 15635 unterzogen werden. Regalsysteme, die manuell be- und entladen werden, sind nicht grundsätzlich ausgenommen. Allerdings können hier in der Regel schadensverursachende Einflüsse oder Gefährdungen ausgeschlossen werden. Daher kann nach § 14 Abs. 2 BetrSichV auf regelmäßige Regalprüfungen verzichtet werden. 

Was wird genau geprüft?

DIN EN 15635 unterscheidet zwischen einer Inspektion (Sichtkontrolle) durch einen Experten, die alle zwölf Monate durchgeführt werden muss, und einer Sichtprüfung im wöchentlichen bzw. einem risikoabhängigem Zeitintervall auf Basis einer Risikoanalyse. Die wöchentliche Prüfung sollte abwechselnd von unterschiedlichen, fachkundigen und befähigten Personen durchgeführt werden. Diese prüfen nach DIN EN 15 635 den Zustand der Ladungsträger und die fachgerechte Einlagerung der Lasten. Natürlich werden die Regalbestandteile und insbesondere die Stützen einer Sichtkontrolle unterzogen, um evtl. beschädigte Teile austauschen zu können. Es empfiehlt sich hier anhand von Checklisten vorzugehen und damit auch die Sichtprüfungen zu dokumentieren. 

Die Regalprüfung durch einen Experten muss mindestens alle zwölf Monate durchgeführt werden. Der Experte für Regalprüfungen muss nach den technischen Regeln gemäß TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) ausgebildet sein. Für die Prüfung im laufenden Betrieb benutzt Bito Lagertechnik ein festgeschriebenes Inspektionsprotokoll/ Prüfumfang (1) nach DGUV Information 208-043 und DIN EN 15635. Dabei wird u. a. der sachgemäße Aufbau, evtl. Schäden an der Konstruktion, Risse an Schweißnähten, der Zustand des Gebäudebodens und vieles mehr geprüft. Der Prüfer teilt die Beschädigungen in drei Gefahrenstufen ein, die farblich kodiert sind: grün (Beschädigung, die vom Betreiber beobachtet werden muss), orange (Entlastung und Sperrung innerhalb von vier Wochen), rot (Umgehende Entlastung und Sperrung der Regalfelder). 

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Nach der DGUV-Regel 108-007 (ehemals BGR 234) sowie der DIN EN 15635 müssen bei der Regalinspektion erkannte Beschädigungen an den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens gemeldet und so schnell wie möglich fachgerecht behoben werden. Die Beschädigungen müssen in einem schriftlichen Bericht beschrieben werden, der aufbewahrt werden muss. Sollten in einem gewissen Zeitraum immer wieder Schäden auftreten, muss eine Ursachenermittlung erfolgen. Zudem sollte ein Schadenskontrollverfahren gemäß DIN EN 15635 eingeleitet werden. 

Um die Sicherheit nicht zu beeinträchtigen, sollten Reparaturen an Regalsystemen immer mit Originalbauteilen erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, muss ein Standsicherheitsnachweis erfolgen, der dokumentiert werden muss. Kommt es zu Sach- oder sogar Personenschäden da die Inspektion der Regale nach DGUV nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, kann eine Verurteilung aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erfolgen. 

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Merkblatt: Regalprüfung nach DIN EN 15635

Unsere Übersicht „Regalprüfung nach DIN EN 15635“ erklärt detailliert, worauf Sie bei der Regalinspektion achten müssen.

Literatur: 

1 Regalinspektion durch Bito Lagertechnik, Link 

2 DGUV Information 208-043 (Sicherheit von Regalen), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Link 

3 DIN EN 15635 Regalprüfung (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl / Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen), Link 

4 Servicegrad in der Logistik, Link 

5 Bito Fachwissen, Anfahrschutz für Regale - wieso Regalschutz so wichtig ist?, Link 

Maurus Öhmann, Fachbuch "Regalprüfung nach DIN EN 15635", Link 

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